Big Brother – Bundesverfassungsgericht schwächt Datenschutz bei E-Mails und Handy-Daten

heise online – Bundesverfassungsgericht schwächt Datenschutz bei E-Mails und Handy-Daten: „Bundesverfassungsgericht schwächt Datenschutz bei E-Mails und Handy-Daten

Ermittler dürfen künftig schon bei Verdacht auf leichtere Straftaten Verbindungsdaten von Handygesprächen und E-Mails abfragen sowie auch die Inhalte der Kommunikation beschlagnahmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am heutigen Donnerstag, dass diese Daten nicht unter den besonderen Schutz des Fernmeldegeheimnisses fallen. Dieses würde einen Zugriff nur bei einem Verdacht auf schwerere Taten zulassen“

2 Gedanken zu „Big Brother – Bundesverfassungsgericht schwächt Datenschutz bei E-Mails und Handy-Daten“

  1. DIE UNIONSBUERGERLICHE FABEL

    Eines Tages von 2003 interessierte sich das Bundespresseamt von Berlin für ein .de – Kanzlerbild aus einem Fernsehen in Montabaur, Fröchpfortstrasse. Dieses Bild war nur eine Fiktion, eine Fabelperson und eine Vorstellung. Das Bundespresseamt erkannte aber seine eigene Tagesschau-Marionnette und wollte sie haben. Zum Unglück des Bundespresseamts stand der Fernseher des Internetdichters im Haus von Dr. Kukuk, Star – Anwalt vom Tiergarten: nicht in Berlin sondern in Montabaur. Diplom Kaufmann, Dr. Jur. Kukuk ist ein Mann des Wahren Wortes. Resolut schützte er seinen Mieter gegen die 6 monatige Freiheitsbedrohung aus dem Landgericht Berlin.

    DAS BUNDESPRESSEAMT UND DAS RECHT

    Das Bundespresseamt hoffte in die vernichtende Wirkung einer einstweilligen Verfügung. Der Unionsbuerger wusste, dass die Vernunft der Charta der Grundrechten Art. 11, übernationales Meinungsrecht, unschlagbar war.

    Um das KanzlerSchroeder-Bild aus Montabaur beschlagnehmen und verstaatlichen zu können, berief sich das Bundespresseamt auf Persönlichkeitsrecht. Aber auf welches ? Kein Niedersachse erfuhr dass ein Westerwälder sechs Monate Gefängnis wegen 1 Fernsehbild riskierte und kein republikanischer Schröder hätte die freiheitsfeindliche Initiative des Bundespresseamts unterstützt.

    Wegen der sicheren Rechtslage zugunsten der FREIHEIT : Art. 5, 1789, vertrugen sich das angreifende Bundespresseamt und der verteidigende Unionsbürger. Dr. Kukuk half beide Disputanden aus den Gräbern ihrer Überzeugungen heraus. Ein Vergleichsvorschlag wurde vom wort-gewandten und kompromiss-reichen Rechtsanwalt-Fuchs aus der Tiergartenstrasse unterbreitet. Dr. Kukuk liess die Disputanden sich vor der Klarheit des Art. 11 der Charta : Meinungseinmischungsverbot für Nationale Behörden, verbeugen. Und der Berliner Landgerichtsrichter, der eine einstweilige Verfügung gegen den Unionsbuerger schrieb, protokollierte auch die unionsbuergerliche Vereinbarung, die seitdem das ungesetzliche Domainrecht um den Domain-Sicherheitentausch bereichtert.

    UNIONSBUERGERLICHE VEREINBARUNG

    Das Bundespresseamt versprach die Freiheit von Wahlleiter.de, Unionsbuerger.de, Praesidentin.de, Stoiberkanzler.de & eine-frau-soll-kanzler-werden.de zu schützen. Im Gegenzug entliess der Unionsbuerger die 18 Buchstaben KanzlerSchroeder.de aus seiner Internetdichtung, weil das Wort der Bibel nach, nur Gott und der Verfassung nach, nur der Freiheit gehören kann.

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