heise online – Generalstaatsanwaltschaft klagt über ungebremste P2P-Strafanzeigen-Maschine: „Weil die Fälle ohnehin wenig vorhandene Ressourcen bei den Staatsanwaltschaften binden, hatte Generalstaatsanwältin Hügel im Dezember 2005 eine Empfehlung zur Behandlung derartiger Verfahren abgegeben. Demnach sollen die Staatsanwälte zwar in jedem Fall den Anschlussinhaber ermitteln lassen, der zur in der Anzeige angebenen IP-Adresse gehört. Wenn in der Anzeige aber nicht glaubhaft gemacht wird, dass der mutmaßliche Filesharing-Nutzer zum angegebenen Zeitpunkt mehr als 100 verschiedene urheberrechtlich geschützte Werke zum Tausch angeboten hat, sollen die Staatsanwaltschaften das Verfahren einstellen.“